Für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel als Pflegebox

Die Pflegebox wurde entwickelt, um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln effizienter zu gestalten. Sie liefert monatlich Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und FFP2-Masken direkt zu Ihnen nach Hause. Diese Hilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt und tragen zur Verbesserung der Hygiene bei.

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Risikofrei bestellen Risiko

Die Lieferung erfolgt nach Genehmigung.

Unkomplizierte Abwicklung

Antrag in wenigen Minuten – ohne Rezept.

Monatlich anpassbar

Passen Sie die Box jederzeit nach Bedarf an

Erhalten Sie notwendige Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 42€ monatlich, direkt nach Hause.

Sie haben einen Pflegegrad? Dann sichern Sie sich jetzt Ihren monatlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00€, maßgeschneidert auf Ihren individuellen Bedarf. Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie und klären alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen. Gemäß § 40 SGB XI haben pflegebedürftige Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad das Recht auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel. Diese Regelung soll die häusliche Pflege erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

anspruch auf pflegehilfsmittel

Voraussetzungen gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI)

Um Pflegehilfsmittel in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört ein anerkannter Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst festgestellt wird. Der Pflegegrad gibt Auskunft über den Umfang der Pflegebedürftigkeit und ist entscheidend für die Leistungsansprüche.

Wichtig ist auch, dass die Pflege zu Hause erfolgt. Personen in stationärer Pflege erhalten ihre Hilfsmittel direkt über das Pflegeheim und können keine zusätzlichen Verbrauchsmittel beantragen.

Pflegegrad und Begutachtungsprozess

Der Pflegegrad wird durch einen Begutachtungsprozess ermittelt. Dabei bewertet der Medizinische Dienst die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen. Die Einstufung reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung).

Folgende Punkte werden im Begutachtungsprozess berücksichtigt:

  • Mobilität: Kann die Person sich selbstständig bewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann die Person denken und kommunizieren?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es besondere Verhaltensauffälligkeiten?
  • Selbstversorgung: Kann die Person sich selbst versorgen?
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Wie gut kann die Person mit ihrer Erkrankung umgehen?

Die qualitätsgesicherte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist ein zentraler Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie trägt dazu bei, den Alltag für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen zu erleichtern.

Interessant: Auch pflegende Angehörige können den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen. Dies bietet eine zusätzliche Entlastung im Pflegealltag.

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit pflegecomfort.de

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox von pflegecompact.de

Mit nur wenigen Klicks können Sie auf pflegecompact.de den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen. Der gesamte Prozess ist digital und unkompliziert gestaltet, um Ihnen Zeit und Mühe zu sparen. Pflegende Angehörige erhalten dabei umfassende Unterstützung, da alle Formalitäten von uns übernommen werden.

Online-Antrag und einfache Formularabwicklung

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel kann bequem online gestellt werden. Die notwendigen Formulare sind digital ausfüllbar und erfordern nur wenige Minuten. Wichtig ist, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

✓ Ausfüllen des Online-Formulars mit den erforderlichen Daten.
✓ Angabe des Pflegegrades und der persönlichen Bedürfnisse.
✓ Bestätigung der Angaben und Absenden des Antrags.

Übertragung der Kostenübernahme an die Pflegekasse

Nach der Antragstellung erfolgt die automatische Übertragung der Kostenübernahme an die Pflegekasse. Diese prüft den Antrag und übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 € pro Monat. Der gesamte Prozess ist transparent und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

Für gesetzlich und privat Versicherte gelten dabei die gleichen Bedingungen. Die regelmäßige Lieferung der Pflegehilfsmittel erfolgt monatlich und direkt an Ihre Haustür. So wird die häusliche Pflege nicht nur einfacher, sondern auch sicherer und hygienischer.

Leistungen und Vorteile der Pflegebox

Die regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Mit der Pflegebox erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine zuverlässige Lösung, die den Alltag erleichtert und die Hygiene verbessert.

Das Abonnement-Modell der Pflegebox sorgt für eine kontinuierliche und planbare Versorgung. Monatlich werden die benötigten Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Dies spart Zeit und reduziert den organisatorischen Aufwand.

Die enthaltenen Produkte, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und FFP2-Masken, sind zum Verbrauch bestimmt. Sie tragen dazu bei, das Risiko von Infektionen zu minimieren und die Pflegesituation sicherer zu gestalten.

leistungen und vorteile der pfelgebox

Was unsere Kunden sagen

Überzeugen Sie sich von den positiven Erfahrungen unserer zufriedenen Kunden. Ihre Meinungen sind uns wichtig und zeugen von der Qualität unserer Leistungen.

FAQ – Häufige Fragen

Pflegebox – Individuell und bedarfsgerecht konfigurieren

Die individuelle Anpassung der Pflegebox ist ein Schlüssel zur effizienten häuslichen Pflege. Mit dem Pflegehilfsmittel-Konfigurator können Sie die benötigten Produkte gezielt auswählen und so eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Pflegesituation schaffen.

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