Die Pflegekasse unterstützt pflegebedürftige Menschen mit Zuschüssen für Anpassungen im Wohnumfeld (so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Ziel ist es, den Alltag sicherer und selbstständiger zu gestalten. Bereits ab Pflegegrad 1 können Betroffene oder Angehörige einen Antrag stellen.
Pro Person fördert die Pflegeversicherung bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Typische Beispiele sind Treppenlifte oder barrierereduzierte Bäder. Ergänzend gibt es Programme wie KfW-Zuschüsse für umfassendere Umbauten.
Wir erklären, welche Schritte nötig sind und wie Sie die Förderung optimal nutzen. Im nächsten Abschnitt finden Sie praktische Beispiele für häufig geförderte Lösungen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Bestimmte Umbauten in der Wohnung können Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern – die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten. Laut §40 SGB XI geht es dabei um Anpassungen, die die Pflege erleichtern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen.
Wichtige Kriterien für die Förderung
Nicht jeder Umbau wird bezuschusst. Die Pflegekasse unterscheidet klar zwischen:
- Pflegeerleichternden Maßnahmen (förderfähig)
- Komfortverbesserungen (keine Förderung)
Typische umbaumaßnahmen mit Zuschuss sind:
- Bodengleiche Duschen ohne Schwellen
- Türverbreiterungen für Rollstuhlfahrer
- Treppenlifte oder Rampen
- Rutschfeste Bodenbeläge
Was nicht gefördert wird
Reparaturen oder Modernisierungen ohne Pflegebezug erhalten keine Unterstützung. Dazu zählen:
- Heizungstausch oder Wärmedämmung
- Schönheitsreparaturen
- Neue Elektrogeräte wie Waschmaschinen
Tipp: Für größere umbaumaßnahmen lohnt sich die Kombination mit KfW-Förderprogrammen. So lassen sich bis zu 80% der Kosten decken.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse setzt konkrete Voraussetzungen voraus. Entscheidend sind der Pflegegrad und der Nachweis, dass die geplanten Änderungen die Pflege erleichtern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen.
Pflegegrad als Grundvoraussetzung
Ohne anerkannten Pflegegrad (1–5) gibt es keine Förderung. Die Einstufung erfolgt durch den MDK und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
Pflegegrad | Unterstützungsbedarf | Förderhöhe* |
---|---|---|
1 (gering) | Grundpflege teilweise nötig | bis 1.612 € |
2–3 (mittel) | Regelmäßige häusliche Pflege | bis 3.124 € |
4–5 (hoch) | Komplexe Pflege erforderlich | bis 4.180 € |
*Beispielwerte pro Maßnahme
Kriterien für die Bewilligung
Drei Punkte sind entscheidend:
- Pflegebezug: Die Maßnahme muss die tägliche Betreuung spürbar vereinfachen (z. B. Treppenlift für Rollstuhlnutzer).
- Selbstständigkeit: Sie soll dem Betroffenen mehr Eigenständigkeit ermöglichen (z. B. bodengleiche Dusche).
- Wohnumfeld: Nur Änderungen in der eigenen Wohnung oder im Haus werden gefördert.
Tipp: Im Antrag konkret beschreiben, wie die Maßnahme die häusliche Pflege verbessert. Beispiel: „Der Treppenlift erspart dem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 tägliche Sturzgefahren.“
Achtung: Typische Ablehnungsgründe sind unklare Pflegebezüge oder Komfortwünsche (z. B. neues Bad ohne medizinische Notwendigkeit).
Höhe des Zuschusses und Finanzierung
Wer mit mehreren Pflegebedürftigen zusammenlebt, profitiert von höheren Förderungen. Die Pflegekasse berechnet den Zuschuss pro Person und Maßnahme. Seit Januar 2025 gelten dabei neue Obergrenzen.
Maximalbetrag pro Maßnahme
Die Tabelle zeigt die aktuellen Förderhöhen. Sie hängen vom Pflegegrad ab:
Pflegegrad | Maximalbetrag pro Person | Beispielmaßnahme |
---|---|---|
1 | 1.612 € | Haltegriffe im Bad |
2–3 | 3.124 € | Bodenebene Dusche |
4–5 | 4.180 € | Treppenlift |
Wichtig: Die Förderung deckt nur die tatsächlichen Kosten. Liegt der Rechnungsbetrag unter dem Maximalbetrag, wird weniger gezahlt.
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
In Wohngemeinschaften oder Pflegefamilien addieren sich die Beträge. Ein Beispiel:
- Single-Haushalt: Maximal 4.180 € für einen Treppenlift.
- Paar: Bis zu 8.360 € (2 x 4.180 €) für Türverbreiterungen.
- 4-Personen-WG: Bis zu 16.640 € möglich.
Die Maßnahmen müssen nicht gleichzeitig erfolgen. Sie können über mehrere Jahre verteilt werden.
Tipp: Eigenleistungen bei Materialkosten senken die Gesamtkosten. Die Arbeitskosten bleiben förderfähig.
Steuerlich lassen sich nicht gedeckte Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wir empfehlen, Rechnungen und Ablehnungsbescheide aufzuheben.
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen
Die Beantragung von Zuschüssen für pflegegerechte Anpassungen folgt klaren Regeln. Ein vollständiger Antrag beschleunigt die Bewilligung und vermeidet Rückfragen der Pflegekasse.

Erforderliche Unterlagen und Informationen
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Kostenvoranschläge (mindestens zwei Angebote von Fachfirmen)
- Versichertennummer und Bankverbindung des Antragstellers
- Ärztliche Stellungnahme bei komplexen Maßnahmen
Die Pflegekasse prüft den Antrag innerhalb von 3–5 Wochen. Überschreitet sie diese Frist, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
So erhöhen Sie die Chancen auf Bewilligung:
- Bedarfsermittlung: Beschreiben Sie konkret, wie die Maßnahme die Pflege erleichtert (z. B. „Treppenlift reduziert Sturzrisiko„).
- Checkliste: Achten Sie auf 8 Angaben im Formular – von der Maßnahmenbeschreibung bis zur Kostenaufstellung.
- Atteste nutzen: Ein ärztliches Gutachten stärkt die Begründung, besonders bei hohen Kosten.
Wichtig: Starten Sie Umbauarbeiten erst nach Genehmigung. Sonst riskieren Sie, den Zuschuss zu verlieren.
Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Barrierefreie Umbauten im Bad und sichere Treppenlösungen gehören zu den häufigsten Förderanträgen. Über 80% der Genehmigungen entfallen auf diese Bereiche. Wir zeigen, welche Lösungen sich bewährt haben und worauf Sie bei der Planung achten sollten.
Bauliche Anpassungen im Bad
Ein barrierereduziertes Bad ist für viele Pflegebedürftige essenziell. Geförderte Lösungen umfassen:
- Bodengleiche Duschen: Ohne Schwellen (DIN 18040-2) für Rollstuhlfahrer. Kosten: ca. 3.500 €.
- Haltegriffe: An Toilette und Dusche, rutschfeste Fliesen.
- Unterfahrbare Waschtische: Höhenverstellbar für mehr Komfort.
Technische Standards wie die DIN-Normen garantieren Sicherheit. Mietlösungen für Duscheinbauten sind oft günstiger als Kaufvarianten.
Treppenlifte und Türverbreiterungen
Treppenlifte (5.000–8.000 €) werden meist ab Pflegegrad 3 beachtet. Wichtig:
- Türbreiten: Mindestens 90 cm für Rollstühle (Planungstipp: Rahmen vorab prüfen).
- Geländer: Beidseitige Montage senkt Sturzrisiko um 40% (Fallstudie DRK).
- Smart-Home: Bewegungsmelder ergänzen mechanische Lösungen.
Wir empfehlen, Kostenvoranschläge mit Förderhöhen abzugleichen. Einbau und Materialkosten sind separat auszuweisen.
Umsetzung der Maßnahmen
Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse beginnt die praktische Umsetzung der geplanten Änderungen. Dieser Schritt erfordert präzise Koordination mit Handwerksbetrieben und die Einhaltung von Fristen.
Kostenvoranschläge einholen
Bei öffentlicher Förderung sind mindestens drei Angebote von Fachfirmen verpflichtend. Vergleichen Sie nicht nur die Kosten, sondern auch Leistungsumfang und Zeitplan.
Vergleichskriterium | Wichtige Fragen | Tipp |
---|---|---|
Preis | Enthalten alle Positionen die Mehrwertsteuer? | Einzelposten auflisten lassen |
Umbau-Dauer | Passt der Zeitpunkt zur Pflegesituation? | Pufferzeiten einplanen |
Garantien | Welche Gewährleistungen werden gegeben? | Schriftliche Zusagen fordern |
Nutzen Sie die 14-tägige Widerrufsfrist bei Handwerkerverträgen für letzte Prüfungen. Dokumentieren Sie alle mündlichen Absprachen per E-Mail.
Genehmigung abwarten und Umbau starten
Erst nach schriftlichem Bewilligungsbescheid sollten Arbeiten beginnen. Diese Checkliste hilft bei der rechtlichen Absicherung:
- Werkvertrag: Festpreisklausel und Konventionalstrafen bei Verzug
- Eigenleistung: Klären Sie, ob Materialkosten erstattet werden
- Abnahmeprotokoll: Notieren Sie Mängel für die Pflegekasse
Die Umsetzung dauert meist 2-6 Wochen. Planen Sie für Pflegebedürftige während des Umbaus eine Übergangslösung ein.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Die Pflegekasse ist nicht die einzige Quelle für finanzielle Unterstützung. Kombinationen mit anderen Programmen können die Kosten weiter reduzieren. Besonders sinnvoll sind KfW-Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen.
KfW-Zuschüsse und steuerliche Vorteile
Die KfW-Bank fördert barrierefreie Umbauten mit bis zu 7.500 €. Voraussetzung ist ein Antrag vor Baubeginn. Wichtig: Die Förderung kann mit Pflegekassenzuschüssen kombiniert werden.
Steuerlich lassen sich nicht erstattete Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dafür benötigen Sie:
- Rechnungen und Zahlungsbelege
- Den Ablehnungsbescheid der Pflegekasse (falls teilweise abgelehnt)
- Eintrag in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung
Eigenleistung und Materialkosten
Eigenarbeit spart Geld, doch es gibt Grenzen. Die Pflegekasse erstattet nur Kosten für Handwerker, nicht selbst eingekaufte Materialien. Ausnahme: Zertifizierte Produkte (z. B. DIN-geprüfte Haltegriffe).
Risiken bei Eigeninstallation:
- Haftung bei Mängeln
- Keine Gewährleistung durch Fachfirmen
- Evtl. Verlust der Förderung
Beispiel: Eine Familie deckte 62% der Kosten durch Pflegekasse + KfW. Den Rest steuerten sie via Eigenleistung bei.
Fazit
Selbstbestimmung im eigenen Zuhause ist für Pflegebedürftige entscheidend. Mit diesen Schritten nutzen Sie die Förderung optimal:
- Antrag stellen: Vorab Kostenvoranschläge einholen und Pflegebezug klar darlegen.
- Langfristig planen: Anpassungen sollten auch bei steigendem Pflegegrad funktionieren.
- Früh handeln: Bereits ab Pflegegrad 1 sind Zuschüsse möglich.
Kostenlose Unterstützung bietet die Pflegeberatung nach §7a SGB XI. Nutzen Sie diese Hilfe, um alle Optionen auszuloten.
Barrierefreiheit steigert die Lebensqualität und ist ein Recht – nicht nur ein Komfort. Wir empfehlen, frühzeitig aktiv zu werden.