Pflegegeld 2025: Höhe, Antrag und Änderungen

Pflegegeld 2025

Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es wird über die Pflegekassen abgewickelt und soll die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern. Ab Januar 2025 gibt es hier einige Neuerungen, die Sie kennen sollten.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. So erhalten beispielsweise Personen mit Pflegegrad 2 ab Januar 2025 monatlich 347 Euro. Diese Erhöhung ist Teil einer allgemeinen Anpassung um 4,5 Prozent, die viele Pflegeleistungen betrifft. Diese Änderungen basieren auf gesetzlichen Grundlagen wie §37 SGB XI und sollen die Pflegesituation weiter verbessern.

Der Antrag auf Pflegegeld wird direkt bei der Pflegekasse erfolgen. Es lohnt sich, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren, um alle Vorteile nutzen zu können. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Details und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.

Übersicht der Inhalte:

Einführung in das Thema Pflegegeld 2025

Die finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist ein zentrales Thema in der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld spielt dabei eine wichtige Rolle, da es die häusliche Pflege erleichtert und die Selbständigkeit der Betroffenen fördert.

Grundlagen und Definition

Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die an pflegebedürftige Menschen gezahlt wird, die zuhause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Es unterscheidet sich von den Pflegesachleistungen, die direkt an professionelle Pflegedienste fließen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und wird von der Pflegekasse überwiesen.

Die Pflegeversicherung ist der zentrale Finanzier dieser Leistungen. Sie stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige die notwendige Unterstützung erhalten. Die gesetzlichen Grundlagen, wie §37 SGB XI, regeln die Voraussetzungen und den Anspruch auf Pflegegeld.

Relevanz für Pflegebedürftige und Angehörige

Für pflegebedürftige Menschen bedeutet das Pflegegeld mehr Unabhängigkeit im Alltag. Sie können selbst entscheiden, wie die Pflege organisiert wird. Für pflegende Angehörige ist es eine finanzielle Entlastung, die ihre wichtige Arbeit würdigt.

Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der Pflegekasse gestellt. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Prozess zu informieren. So können alle Beteiligten die Vorteile dieser Leistung optimal nutzen.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch auf Pflegegeld sind klar im Sozialgesetzbuch verankert. Der §37 SGB XI bildet die Basis für die Regelungen und definiert die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten.

Gesetzliche Regelungen im §37 SGB XI

Der §37 SGB XI regelt den Anspruch auf Pflegegeld und legt fest, dass die Leistung an Pflegebedürftige gezahlt wird, die zuhause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Dabei ist wichtig, dass die Pflege nicht durch professionelle Dienste erfolgt, sondern durch nicht-professionelle Personen.

Erforderliche Bedingungen für den Leistungsanspruch

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Pflege zuhause stattfindet und durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer erfolgt. Zudem muss der Pflegegrad mindestens 2 betragen. Die Pflegekasse prüft den Anspruch anhand dieser Kriterien und stellt sicher, dass alle Bedingungen erfüllt sind.

BedingungDetails
PflegegradMindestens Pflegegrad 2 erforderlich
PflegeumfeldHäusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer
AntragstellungFormaler Antrag bei der Pflegekasse notwendig
GutachterprozessÜberprüfung der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter

Es ist wichtig, den Antrag bei der Pflegekasse korrekt und vollständig einzureichen. Nur so kann der Anspruch auf Pflegegeld geprüft und gewährt werden. Bei Fragen oder Unsicherheiten bietet die Pflegekasse Beratung an, um den Prozess zu erleichtern.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen unterstützen. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Dabei gibt es sowohl finanzielle als auch sachliche Unterstützungen, die je nach Bedarf kombiniert werden können.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Vergleich

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen zwei Hauptleistungen: dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Es soll die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer unterstützen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und wird von der Pflegekasse überwiesen.

Im Gegensatz dazu sind Pflegesachleistungen Leistungen, die direkt an professionelle Pflegedienste gezahlt werden. Diese umfassen beispielsweise die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Höhe der Sachleistungen variiert ebenfalls je nach Pflegegrad und kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden, um eine flexible Pflegegestaltung zu ermöglichen.

unterstützung im alltag

Zusätzliche Unterstützungsangebote

Neben den finanziellen Leistungen bietet die Pflegeversicherung auch zusätzliche Unterstützungsangebote an. Dazu gehören:

  • Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten, die den Alltag erleichtern.
  • Entlastungsbeiträge: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, um eine kurzfristige Entlastung zu ermöglichen.
  • Beratungsangebote: Kostenlose Beratungen durch die Pflegekasse, um über alle verfügbaren Leistungen zu informieren.
  • Pflegekurse: Schulungen für Angehörige, um sie auf die Pflege vorzubereiten und zu unterstützen.

Diese zusätzlichen Angebote sollen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen entlasten und eine bestmögliche Versorgung gewährleisten.

Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ermöglicht es, die Pflege individuell zu gestalten. So können beispielsweise Teile der Sachleistungen in Anspruch genommen werden, während das restliche Pflegegeld für die häusliche Pflege verwendet wird. Die Pflegekasse unterstützt bei der Abrechnung und stellt sicher, dass alle Leistungen optimal genutzt werden können.

Pflegegeld 2025 – Erhöhung und Anpassungen

Mit dem neuen Jahr stehen signifikante Erhöhungen des Pflegegeldes an, die viele Haushalte entlasten werden. Diese Anpassungen basieren auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz und zielen darauf ab, die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern.

Erhöhungen gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sieht ab Januar 2025 eine Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent vor. Diese Anpassung betrifft nicht nur das Pflegegeld, sondern auch andere Leistungen wie Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge. Ziel ist es, die steigenden Kosten in der Pflege abzufedern und die Versorgung zu sichern.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bedeutet dies beispielsweise eine Erhöhung des Pflegegeldes von 332 Euro auf 347 Euro monatlich. Diese Anpassungen sind Teil einer langfristigen Strategie, um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern.

Vergleich der aktuellen Beträge von 2022 bis 2025

Die Beträge für Pflegeleistungen haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2022 lag das Pflegegeld für Pflegegrad 2 noch bei 316 Euro. Bis 2025 steigt dieser Betrag auf 347 Euro an. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von etwa 9,8 Prozent über drei Jahre.

Ein ähnlicher Trend zeigt sich bei den Pflegesachleistungen. Hier stieg der Betrag für Pflegegrad 2 von 724 Euro im Jahr 2022 auf 796 Euro im Jahr 2025. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Pflegekassen den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden.

  • Pflegegrad 2: 316 Euro (2022) → 347 Euro (2025)
  • Pflegegrad 3: 545 Euro (2022) → 599 Euro (2025)
  • Pflegegrad 4: 728 Euro (2022) → 800 Euro (2025)
  • Pflegegrad 5: 901 Euro (2022) → 990 Euro (2025)

Diese Erhöhungen sind ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu verbessern.

Antragstellung und Gutachtertermin

Die Beantragung von Pflegeleistungen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der Abläufe. Dieser Prozess ist entscheidend, um die benötigte Unterstützung zu erhalten und den richtigen Pflegegrad zu sichern. Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen und sich optimal auf den Gutachtertermin vorbereiten.

Schritte zur Antragstellung bei der Pflegekasse

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Diese kann schriftlich, per Fax oder online erfolgen. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Dazu gehören:

  • Ein formloser Antrag oder das offizielle Formular der Pflegekasse.
  • Medizinische Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen.
  • Ein Pflegetagebuch, das den täglichen Unterstützungsbedarf dokumentiert.

Nach der Einreichung prüft die Pflegekasse den Antrag und beauftragt einen Gutachter, der den Pflegebedarf vor Ort bewertet. Dieser Prozess dauert in der Regel einige Wochen.

Tipps für eine erfolgreiche Begutachtung

Die Vorbereitung auf den Gutachtertermin ist entscheidend. Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit und führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch. Dies hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf zu erkennen. Weitere Tipps sind:

  • Seien Sie ehrlich und offen über die täglichen Herausforderungen.
  • Zeigen Sie dem Gutachter, wie die Pflege im Alltag organisiert wird.
  • Machen Sie deutlich, welche Hilfe Sie benötigen und wie diese derzeit geleistet wird.

Ein gut vorbereiteter Termin erhöht die Chancen, den richtigen Pflegegrad zu erhalten und die benötigte Unterstützung zu sichern.

Kombinationsleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet flexible Lösungen für die häusliche Pflege. Diese Mischleistungen ermöglichen es Pflegebedürftigen, ihre Versorgung individuell zu gestalten und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Kombination von häuslicher Pflege und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige können sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen nutzen. Dabei wird ein Teil der Sachleistungen in Anspruch genommen, während der Rest als Pflegegeld ausgezahlt wird. Dies bietet mehr Flexibilität und ermöglicht eine maßgeschneiderte Pflege.

Beispielsweise können bei Pflegegrad 2 80 % der Pflegesachleistungen genutzt werden. Der verbleibende Anteil von 20 % wird als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Aufteilung kann je nach Bedarf angepasst werden.

Rechenbeispiele und prozentuale Anteile

Die Berechnung der Kombinationsleistungen ist einfach. Hier ein Beispiel für Pflegegrad 2:

  • Pflegesachleistungen: 796 Euro (80 % davon sind 636,80 Euro).
  • Pflegegeld: 347 Euro (20 % davon sind 69,40 Euro).
  • Gesamtsumme: 706,20 Euro.

Diese Kombination ermöglicht es, sowohl professionelle Hilfe als auch finanzielle Unterstützung zu erhalten.

PflegegradPflegesachleistungen (80 %)Pflegegeld (20 %)Gesamtsumme
2636,80 €69,40 €706,20 €
31.197,60 €119,80 €1.317,40 €
41.487,20 €160,00 €1.647,20 €
51.839,20 €198,00 €2.037,20 €

Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bietet viele Vorteile. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können so die Pflege optimal organisieren und finanzielle Entlastung erhalten.

Leistungen der teilstationären und vollstationären Pflege

Die teilstationäre und vollstationäre Pflege bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige. Diese Formen der Pflege ergänzen die häusliche Betreuung und bieten Entlastung für Angehörige. Sie ermöglichen es Pflegebedürftigen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne ihren gewohnten Umfeld vollständig zu verlassen.

Tages- und Nachtpflege – Leistungsumfang

Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeform, die Pflegebedürftige tagsüber oder nachts unterstützt. Sie eignet sich besonders für Menschen, die zuhause gepflegt werden, aber zusätzliche Hilfe benötigen. Die Leistungen umfassen:

  • Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst.
  • Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Soziale Aktivitäten und Beschäftigungstherapie.

Die Kosten für die Tagespflege variieren je nach Pflegegrad. Beispielsweise beträgt die finanzielle Unterstützung für Pflegegrad 3 ab 2025 monatlich 1.357 Euro.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Überblick

Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende stationäre Betreuung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und wird mit bis zu 1.854 Euro jährlich unterstützt.

Die Verhinderungspflege hingegen ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich für bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit zu nehmen. Hierfür stehen jährlich bis zu 1.685 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen können kombiniert werden, um eine flexible Pflegegestaltung zu ermöglichen.

Diese Formen der Pflege bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch die Möglichkeit, die Pflege individuell zu organisieren. Sie sind eine wichtige Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Sonderleistungen und zusätzliche Unterstützungen

Neben den Basisleistungen der Pflegeversicherung gibt es zahlreiche Sonderleistungen, die den Pflegealltag erleichtern. Diese zusätzlichen Hilfen bieten finanzielle und sachliche Unterstützung, um die Pflegesituation zu verbessern und Angehörige zu entlasten.

Entlastungsbeitrag, Pflegehilfsmittel und Beratungsangebote

Ein wichtiger Bestandteil der Sonderleistungen ist der Entlastungsbeitrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag kann flexibel eingesetzt werden, zum Beispiel für die Betreuung durch ehrenamtliche Helfer oder für Kurzzeitpflege. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und ihnen mehr Freiraum zu geben.

Pflegehilfsmittel sind eine weitere wichtige Unterstützung. Dazu gehören beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten oder Inkontinenzartikel. Die Pflegekasse übernimmt hier monatlich bis zu 42 Euro für den Kauf dieser Hilfsmittel. Diese Pauschale kann den Alltag erheblich erleichtern.

Zusätzlich bietet die Pflegekasse kostenlose Beratungsangebote an. Diese Ratgeber helfen bei Fragen zur Pflegeorganisation oder zur Beantragung von Leistungen. Auch Pflegekurse für Angehörige werden angeboten, um sie auf ihre Aufgabe vorzubereiten.

Wohnraumanpassung und Zuschüsse für weitere Maßnahmen

Die Anpassung des Wohnraums ist oft notwendig, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterstützt hier mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro. Diese können für den Einbau von Treppenliften, barrierefreien Bädern oder anderen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen verwendet werden.

Weitere Zusatzleistungen umfassen beispielsweise die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege. Diese Angebote bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zeitweise zu erholen, während der Pflegebedürftige professionell betreut wird.

Diese Sonderleistungen ergänzen die Basisleistungen der Pflegeversicherung und tragen dazu bei, die Pflegesituation für alle Beteiligten zu verbessern. Sie bieten finanzielle Entlastung und praktische Hilfe, um den Pflegealltag zu erleichtern.

Besonderheiten der Pflegegrade und Beantragungshilfe

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist entscheidend für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die fünf Pflegegrade unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und den damit verbundenen Leistungen. Eine klare Übersicht hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die passende Unterstützung zu erkennen.

Unterschiede und Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade

Jeder Pflegegrad stellt unterschiedliche Anforderungen an den Pflegebedarf. Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung vergeben, während Pflegegrad 5 den höchsten Unterstützungsbedarf darstellt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Die Voraussetzungen für die Pflegegrade sind:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung, mindestens 27 Punkte im Begutachtungsverfahren.
  • Pflegegrad 3: Leichte Pflegebedürftigkeit, mindestens 47,5 Punkte.
  • Pflegegrad 4: Schwere Pflegebedürftigkeit, mindestens 70 Punkte.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Pflegebedürftigkeit, mindestens 90 Punkte.

Tipps zur Höherstufung und Beantragung eines höheren Pflegegrades

Eine Höherstufung kann zusätzliche Leistungen ermöglichen. Wichtig ist, den Antrag sorgfältig vorzubereiten. Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, wie medizinische Gutachten und ein Pflegetagebuch. Diese Dokumente helfen dem MDK, den tatsächlichen Pflegebedarf zu erkennen.

Weitere Tipps für die Beantragung:

  • Seien Sie ehrlich und detailliert bei der Beschreibung des Pflegebedarfs.
  • Nutzen Sie Beratungsangebote der Pflegekasse für Unterstützung.
  • Beziehen Sie pflegende Angehörige in den Prozess ein, um alle Aspekte darzustellen.

Die Vorpflegezeit spielt eine wichtige Rolle. Sie zeigt, wie lange die Pflege bereits besteht und kann die Einstufung beeinflussen. Eine frühzeitige Beantragung ist daher empfehlenswert.

PflegegradVoraussetzungenLeistungen (ab 2025)
1Geringe BeeinträchtigungKein Pflegegeld
2Erhebliche Beeinträchtigung347 € monatlich
3Leichte Pflegebedürftigkeit599 € monatlich
4Schwere Pflegebedürftigkeit800 € monatlich
5Schwerste Pflegebedürftigkeit990 € monatlich

Die Beantragung eines höheren Pflegegrades kann den Alltag erheblich erleichtern. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung ist der Prozess überschaubar und lohnenswert.

Fazit

Die Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wird durch gesetzliche Neuerungen weiter verbessert. Ab dem kommenden Jahr gibt es Erhöhungen bei den Leistungen, die die häusliche Pflege finanziell attraktiver machen. Diese Änderungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und zielen darauf ab, die Versorgung zu Hause zu stärken.

Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag bei der Pflegekasse ist entscheidend, um die neuen Leistungen optimal zu nutzen. Die Erhöhungen bieten eine spürbare Entlastung für viele Haushalte und zeigen, wie wichtig die finanzielle Unterstützung im Pflegealltag ist.

Das System der Pflegeversicherung bietet zahlreiche Vorteile und zusätzliche Leistungen, die den Alltag erleichtern. Bei weiteren Fragen stehen Beratungsstellen und Ratgeber zur Verfügung, um die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

FAQ

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch darauf?

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Die genaue Höhe des Pflegegeldes 2025 wird im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz festgelegt. Die Beträge werden regelmäßig angepasst, um die steigenden Kosten abzudecken.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegeld?

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Nach der Antragstellung erfolgt ein Gutachtertermin, um den Pflegegrad zu ermitteln.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja, eine Kombination ist möglich. Dabei wird das Pflegegeld anteilig reduziert, je nachdem, wie viel der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird.

Welche zusätzlichen Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Neben Pflegegeld gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Entlastungsbeiträge, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Auch Wohnraumanpassungen werden gefördert.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege dient der vorübergehenden stationären Versorgung, während Verhinderungspflege greift, wenn die pflegende Person vorübergehend ausfällt.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes festgelegt. Dabei wird die Selbständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.

Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?

Ja, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Ein neuer Gutachtertermin ist dafür erforderlich.

Welche Rolle spielt die Vorpflegezeit beim Pflegegeld?

Die Vorpflegezeit ist entscheidend für den Leistungsanspruch. Sie umfasst den Zeitraum, in dem bereits Pflegeleistungen erbracht wurden, bevor der Antrag gestellt wurde.

Gibt es Zuschüsse für die Wohnraumanpassung?

Ja, die Pflegeversicherung unterstützt Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, wie den Einbau von Treppenliften oder barrierefreien Bädern, mit Zuschüssen.
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